Aufgrund der vom Berliner Senat beschlossenen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 23.11. 2021 sind wir verpflichtet, ein Abstands- und Hygienekonzept für die Veranstaltungen in der Zwingli-Kirche zu erstellen. Mit Ihrem Besuch unserer Veranstaltungen akzeptieren Sie nachfolgende Regeln:
Personen mit nicht abgeklärten Symptomen, die in Verbindung mit SARS-CoV-2 stehen könnten, dürfen unsere Veranstaltungen nicht besuchen
Der Kontakt zwischen Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen, ist beim Zutritt und Aufenthalt in den Räumen der Kirche nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1.5m zu anderen Personen
erlaubt. Dies gilt auch für Warteschlangen beim Eintritt.
Im Eingangsbereich der Kirche werden die Besucher auf die Hygienevorschriften durch Aushänge hingewiesen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird kontrolliert.
Für den Ausgang aus der Kirche ist ausschließlich die Tür zur Rudolfstraße zu nutzen.
Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind zu vermeiden
Nies- und Hustenetikette (in die Armbeuge husten/niesen) sind zu beachten.
Mit Ausnahme auf dem eingenommenen Platz ist in der Kirche die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zum Alter von 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Die bereitgestellten Desinfektionsmittel/Seife im Eingangsbereich und in den Sanitärräumen sind zu nutzen.
Für jede Veranstaltung wird je nach verwendetem Raum und zulässigem Sitzangebot die Maximalanzahl von Besuchern festgelegt:
großer Kirchenraum: 90 Personen
durch Glaswand abgeteilter Raum: 30 Personen
Winterkirche: 15 Personen
Sakristei: 3 Personen
Abstandsmarkierungen im Ein- und Ausgangsbereich werden angebracht und sind zu beachten.
Im Sanitärbereich dürfen die Damen- und Herrentoilette jeweils von maximal zwei Personen gleichzeitig benutzt werden.
Die Sanitäranlagen werden vor und nach den Veranstaltungen desinfiziert.
Sitzplätze in der Kirche werden mit einem Mindestabstand von 1.5m bereitgestellt und auf zusammenhängenden Bänken durch Zettel markiert. Für Personen aus einem Haushalt gilt der Mindestabstand
nicht.
Jeder Besucher muss folgende Kontaktdaten bekannt geben, die ausschließlich für eventuelle Nachverfolgung von Infektionsketten genutzt werden:
1. Vor- und Familienname,
2. Telefonnummer,
3. vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse,
Die Kontaktdaten können auch vorab per Email (jeweils Link auf der Webseite im Text zur Veranstaltung) gesendet werden. Die Nachweise werden 4 Wochen nach der Veranstaltung vernichtet.
Für jede Veranstaltung wird ein Verantwortlicher des Vereins benannt, der für die Einhaltung obiger Festlegungen sorgt.
Der obige Text kann als PDF Dokument abgerufen werden:
Bei allen unseren Veranstaltungen besteht Maskenpflicht und ein Abstandsgebot von 1.5 m.
Der Einlass kann nur mit einer vollständigen Corona-Impfung oder Nachweis einer durchgemachten Corona-Erkrankung erfolgen (2G Regel).
Wir sind verpflichtet, von allen Besuchern Name und Kontaktdaten zu erfassen. Die Erfassung kann beim Einlass mit der Corona Warn App
erfolgen.